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Altenpflege – die Alternative … wenn die Pflege zuhause nicht mehr möglich ist. 
Pflege ist für uns eine fortlaufende Entwicklung, die den ganzen Menschen mit seinem Körper, seinem Geist und seiner Seele betrachtet. Unser Pflege- und Betreuungskonzept ist darauf ausgerichtet, jeden dieser Bereiche gleichwertig und möglichst umfassend zu berücksichtigen.

Für die vollstationäre Pflege gilt ab 01.07.2026 folgendes durchschnittliches (30,42 Tage), monatliches Heimentgelt:
(Der monatliche Eigenanteil wird auf Grund von Rundungsdifferenzen einheitlich ausgewiesen).

Pflegegrad 2 3 4 5
Pflegevergütung pro Tag 108,37 € 125,27 € 142,89 € 150,81 €
Pflegevergütung 3.296,62 € 3.810,71 € 4.346,71 € 4.587,64 €
Ausbildungsvergütung 164,27 € 164,27 € 164,27 € 164,27 €
Entgelt für Unterkunft 671,98 € 671,98 € 671,98 € 671,98 €
Entgelt für Verpflegung 549,99 € 549,99 € 549,99 € 549,99 €
Investitionskosten 606,27 € 606,27 € 606,27 € 606,27 €
Gesamtkosten 5.289,13 € 5.803,22 € 6.339,22 € 6.580,15 €
Abzgl. Pflegegeld 805,00 € 1.319,00 € 1.855,00 € 2.096,00 €
Eigenanteil 4.484,21 € 4.484,21 € 4.484,21 € 4.484,21 €
EEE monatlich 2.491,70 € 2.491,70 € 2.491,70 € 2.491,70 €

Bei Pflegebedürftigen mit einer Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen (Pflegegrad 2 - 5) übernehmen die Pflegekassen auf Antrag einen Teil der Kosten der Allgemeinen Pflegeleistungen.

Leistungszuschlag für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 gem. §43c SGB XI

Seit Januar 2024 gewähren die Pflegekassen einen Zuschuss zu den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen an den Pflegekosten („pflegebedingter Eigenanteil“ inkl. Ausbildungszuschlag und Ausbildungsumlage).

Die Höhe der Zuzahlung ist gestaffelt nach der Dauer des vollstationären Heimaufenthalts und beträgt
im 1. Jahr 15 % (398,40 €), im 2. Jahr 30 % (796,79 €), im 3. Jahr 50 % (1.327,99 €), ab dem 4. Jahr 75 % (1.991,98 €) des pflegebedingten Eigenanteils der Pflegebedürftigen. Die Pflegekassen stellen die Höhe des Leistungszuschlages fest und teilen diesen den Einrichtungen mit.

Die vollstationäre Altenpflege ist eine mögliche Alternative, wenn die Pflege zuhause nicht mehr möglich ist. Im Marienheim Hechingen steht eine ganzheitliche Pflege im Mittelpunkt, die den Menschen mit seinen körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnissen berücksichtigt.

Ganzheitliche Pflege bedeutet, Körper, Geist und Seele gleichermaßen zu berücksichtigen. Das Pflege- und Betreuungskonzept ist darauf ausgerichtet, diese drei Bereiche möglichst umfassend einzubeziehen und eine individuelle Betreuung zu ermöglichen.

Die monatlichen Gesamtkosten richten sich nach dem Pflegegrad und umfassen Pflegevergütung, Ausbildungsvergütung, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Laut der ab dem 1. Juli 2026 gültigen Kostentabelle betragen die durchschnittlichen monatlichen Gesamtkosten bei 30,42 Tagen zwischen 5.289,13 Euro bei Pflegegrad 2 und 6.580,15 Euro bei Pflegegrad 5.

Laut der aktuellen Kostentabelle beträgt der ausgewiesene monatliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich 4.484,21 Euro. Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad einen Teil der Kosten für die allgemeinen Pflegeleistungen. Die tatsächliche finanzielle Belastung kann sich durch individuelle Leistungsansprüche und Zuschüsse verändern.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI erhalten. Dieser beträgt laut der veröffentlichten Tabelle im ersten Aufenthaltsjahr 15 %, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 % des maßgeblichen pflegebedingten Eigenanteils. Die Pflegekasse berechnet den individuellen Zuschuss und teilt dessen Höhe der Einrichtung mit.